Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verleih-Service-Gütersloh – Inhaber Philipp Makowski

​1. Geltungsbereich & Vertragsabschluss

​Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen dem Verleih-Service-Gütersloh, Inhaber Philipp Makowski (Vermieter) und dem Kunden (Mieter). Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung (E-Mail, Messenger-Dienste wie WhatsApp oder eine Buchungsbestätigung) durch den Vermieter zustande. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Vermieter schriftlich fixiert und bestätigt wurden. Mit der Entgegennahme der Mietgegenstände erkennt der Mieter diese AGB vollumfänglich an.

​2. Vertragsgegenstände & Leistungsumfang

​Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Artikel (z. B. Hüpfburgen, Slusheis-/Popcornmaschinen, Gastronomiegeräte, Partyzelte, Mobiliar, Tontechnik). Der Vermieter schuldet ausschließlich die Bereitstellung der Hardware in einem technisch funktionsfähigen Zustand. Eine Betreuung, Beaufsichtigung der Geräte oder der Gäste vor Ort sowie eine Erfolgsgarantie für die Veranstaltung (z. B. Besucherzahlen, Wetterglück oder Umsatz) sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Mietvertrages.

​3. Mietgegenstände, Sicherheitsbestimmungen & Stromversorgung

  • Hüpfburgen & Eventmodule: Der Mieter übernimmt ab Übergabe die volle Aufsichtspflicht. Er hat sicherzustellen, dass ständig eine volljährige, nüchterne Aufsichtsperson am Gerät anwesend ist. Die Nutzung ist nur ohne Schuhe und spitze Gegenstände gestattet. Bei Wind (ab Windstärke 5), aufkommenden Böen oder Regen ist der Betrieb sofort einzustellen und die Luft abzulassen. Die Burg muss zwingend mit den mitgelieferten Bodenankern oder Gewichten gesichert werden.
  • Gasbetriebene Gastronomiegeräte (z. B. Dönergrill): Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für den sicheren Brandschutz. Der Grill darf ausschließlich im Freien oder in ausreichend belüfteten Bereichen betrieben werden. Der Mieter garantiert eine stabile, feuerfeste Unterlage, einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu brennbaren Materialien (Zelte, Deko) sowie die Sicherung der Gasflasche gegen Umfallen und Hitze. Ein geeignetes Löschmittel (Brandklasse F) muss bereitstehen.
  • Stromversorgung & Elektrogeräte: Der Mieter ist für die Bereitstellung eines fachgerechten, ausreichend abgesicherten Stromanschlusses (230V/16A) in maximal 10 Metern Entfernung verantwortlich. Verwendete Verlängerungskabel müssen für die entsprechende Leistung ausgelegt und vollständig abgerollt sein. Der Vermieter haftet nicht für Betriebsausfälle, Schäden an Mietgeräten oder Folgeschäden (z. B. verdorbene Lebensmittel), die durch unzureichende Stromversorgung, Überlastung oder Stromausfälle beim Mieter entstehen.
  • Partyzelte: Zelte sind sturmsicher zu verankern. Bei Unwetter oder Schneelast ist das Zelt sofort zu räumen und ggf. abzubauen. Offenes Feuer oder Grillen im Zelt ist streng untersagt.
  • Technik & Lärmschutz: Musikboxen sind vor Feuchtigkeit und Sonne zu schützen. Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der örtlichen Lärmschutzverordnungen.

​4. Anlieferung, Aufbauhilfe & Zugang

​Erfolgt eine Lieferung durch den Vermieter, gilt diese standardmäßig bis zur „Bordsteinkante“ bzw. zur ersten verschließbaren Tür. Der Mieter stellt sicher, dass der Zugangsweg befahrbar und frei von Hindernissen ist. Bei schweren oder sperrigen Gegenständen (insbesondere Hüpfburgen und Partyzelte) verpflichtet sich der Mieter, mindestens eine körperlich geeignete Hilfsperson für den Be- und Entladevorgang sowie den Transport zum Aufstellungsort kostenfrei bereitzustellen. Kann diese Hilfe nicht gestellt werden, ist der Vermieter berechtigt, den Mehraufwand nach Zeitaufwand in Rechnung zu stellen oder die Lieferung abzubrechen, wobei die Mietgebühr in voller Höhe fällig bleibt.

​5. Eigentumsvorbehalt, Untervermietung & Verfügungsverbot

  • Eigentumsverhältnisse: Sämtliche Mietgegenstände inklusive Zubehörteile (z. B. Gebläse, Erdnägel, Kabeltrommeln, Transporthüllen) bleiben während der gesamten Mietdauer und darüber hinaus das uneingeschränkte Eigentum von Philipp Makowski.
  • Verfügungsverbot: Dem Mieter ist es untersagt, die Mietgegenstände zu verpfänden, als Sicherheit zu übereignen, zu verkaufen oder mit Rechten Dritter zu belasten.
  • Weitergabe: Die Untervermietung oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte (z. B. Verleih an Freunde) ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt. Der Mieter haftet auch bei unberechtigter Weitergabe vollumfänglich für alle Schäden.
  • Zugriff Dritter: Sollten Dritte auf die Mietgegenstände zugreifen (z. B. Pfändung beim Mieter), hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und den Dritten über das Eigentumsrecht des Vermieters aufzuklären.

​6. Mietzeitraum, Rückgabe, Verspätung & Nachtlagerung

  • Mietdauer: Die Mietzeit ist verbindlich. Eine eigenmächtige Verlängerung durch den Mieter ist nicht zulässig.
  • Rückgabepflicht: Der Mieter muss die Gegenstände zum vereinbarten Termin vollständig, funktionsfähig und im vereinbarten Zustand (sauber/trocken) zurückgeben.
  • Verspätungsentschädigung: Bei verspäteter Rückgabe (auch unverschuldet) schuldet der Mieter eine Entschädigung von 100,00 € pro angefangenem Kalendertag zusätzlich zum regulären Mietpreis. Weitergehende Schadensersatzansprüche (z. B. durch Mietausfall bei Folgekunden) bleiben vorbehalten.
  • Nachtlagerung: Mietgegenstände dürfen nachts niemals unbewacht oder ungesichert im Freien verbleiben. Sie sind zwingend in einem verschlossenen, wetterfesten Raum oder einem gesicherten Fahrzeug unterzubringen. Der Mieter haftet vollumfänglich für Diebstahl oder Vandalismus während der gesamten Mietzeit.

​7. Preise, Zahlungsbedingungen & Kaution

  • Kleinunternehmerstatus: Der Vermieter ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer erhoben oder auf Rechnungen ausgewiesen. Alle Preise sind Endpreise.
  • Fälligkeit: Der Mietpreis ist spätestens bei Übergabe der Mietgegenstände zur Zahlung fällig. Zahlungen können per Vorab-Überweisung (Geldeingang 2 Tage vorab), in bar bei Übergabe oder per PayPal erfolgen.
  • Kautionsregelung: Der Vermieter ist berechtigt, bei Übergabe eine Kaution in bar zu verlangen. Diese wird bei mängelfreier Rückgabe erstattet. Der Vermieter behält sich vor, die Kaution bei Beschädigungen, Verschmutzung, Fehlteilen oder Verspätung einzubehalten und mit dem tatsächlichen Schaden zu verrechnen. Die Einbehaltung entbindet den Mieter nicht von weitergehenden Haftungsansprüchen.

​8. Reinigung & Verschmutzung

  • Gastronomie/Geschirr: Die hygienische Desinfektion erfolgt durch den Vermieter. Der Mieter ist jedoch zur Grob-Reinigung verpflichtet (Entfernen von Speiseresten, Entleeren von Fett-/Auffangschalen, Vorspülen von Geschirr/Behältern).
  • Hüpfburgen/Zelte: Die Rückgabe muss in sauberem und trockenem Zustand erfolgen. Bei Rückgabe im nassen oder stark verschmutzten Zustand (z. B. durch Konfetti, Schlamm, Laub, klebrige Flecken) wird eine Reinigungspauschale von 50,00 € sofort zur Zahlung fällig.

​9. Stornierungsbedingungen

​Stornierungen müssen schriftlich (E-Mail/Messenger) erfolgen. Es fallen folgende Gebühren an:

  • ​Bis 42 Tage (6 Wochen) vor Mietbeginn: kostenfrei.
  • ​Bis 21 Tage (3 Wochen) vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtpreises.
  • ​Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Gesamtpreises.
  • Schlechtwetter-Klausel: Für Hüpfburgen und Zelte ist eine kostenlose Stornierung bis 24h vor Termin möglich, wenn für den Einsatzort eine amtliche Unwetterwarnung (Sturm/Dauerregen) vorliegt.

​10. Haftung, Schäden & Reparaturverbot

  • Haftung: Der Mieter haftet ab dem Zeitpunkt der Übergabe bis zur endgültigen Rückgabe für alle Schäden am Mietobjekt (z. B. Risse, Brandschäden, technische Defekte durch Fehlbedienung, Bemalung, Vandalismus) sowie für Verlust oder Diebstahl. Die Haftung bemisst sich nach dem Wiederbeschaffungswert (Neuwert) des Gegenstandes.
  • Reparaturverbot: Dem Mieter ist es streng untersagt, bei Defekten, Störungen oder Beschädigungen eigenständig Reparaturversuche an den Mietgegenständen durchzuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Jegliche Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unbefugte Eingriffe in die Technik führen zum Erlöschen jeglicher Gewährleistung und lösen die volle Haftung für alle daraus resultierenden Folgeschäden aus.

​11. Urheberrechte, GEMA-Gebühren & Veranstaltungsgenehmigungen

  • Alleinige Verantwortlichkeit: Der Vermieter stellt ausschließlich die technische Hardware zur Verfügung. Die Einholung aller für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen (z. B. Ordnungsamt) sowie die Prüfung auf Öffentlichkeit obliegt allein dem Mieter.
  • GEMA & GEZ: Der Mieter ist verpflichtet, die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken (Musik/Film) eigenständig bei der GEMA/GEZ anzumelden und Gebühren zu entrichten.
  • Haftungsfreistellung: Der Mieter stellt den Vermieter von jeglichen Ansprüchen Dritter, Nachforderungen von Verwertungsgesellschaften oder Bußgeldern vollumfänglich frei, die aus unterlassener Anmeldung resultieren.

​12. Lebensmittelhygiene, Haftungsausschluss & HACCP-Richtlinien

  • Zuständigkeit: Ab Übergabe liegt die Verantwortung für den hygienischen Betrieb bei dem Mieter.
  • Einhaltung von Vorschriften: Der Mieter garantiert die Einhaltung der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) und der HACCP-Richtlinien (Kühlketten, Kerntemperaturen bei Garung, persönliche Hygiene).
  • Haftungsausschluss: Der Vermieter haftet nicht für gesundheitliche Schäden, Infektionen (z. B. Salmonellen) oder Allergien durch unsachgemäßen Umgang mit Lebensmitteln. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter (Gäste) frei. Behördliche Bußgelder trägt ausschließlich der Mieter.

​13. Höhere Gewalt & Haftungsbeschränkung des Vermieters

  • Leistungsbefreiung: Der Vermieter wird von seiner Lieferpflicht entbunden, wenn unvorhersehbare Ereignisse (schwere Unwetter, Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote, schwere Krankheit oder unverschuldeter Unfall des Vermieters) die Leistung unmöglich machen.
  • Schadensersatzausschluss: In diesen Fällen ist jeglicher Anspruch des Mieters auf Schadensersatz (z. B. für Ersatzmiete bei Drittanbietern) ausdrücklich ausgeschlossen. Bereits geleistete Zahlungen werden in voller Höhe erstattet.
  • Technische Defekte: Bei plötzlichem technischem Defekt eines Mietgegenstandes kurz vor oder während der Mietzeit haftet der Vermieter maximal bis zur Höhe des vereinbarten Mietpreises für diesen spezifischen Gegenstand.

​14. Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel & Gerichtsstand

  • Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Digitale Kommunikation (E-Mail, Messenger) erfüllt dieses Erfordernis.
  • Gerichtsstand & Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle Leistungen sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Gütersloh. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.